Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Regulierung von Gefahrstoffen ist die Grundlage für das Gefahrstoffmanagement. EU-Verordnungen wie REACH und CLP (Classification, Labeling, Packaging) gelten in allen Mitgliedstaaten. In REACH geregelt sind die Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Restriktion von Chemikalien. CLP regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung. Des Weiteren gibt es nationale Gesetze wie das deutsche Chemikaliengesetz und die Gefahrstoffverordnung. Das Arbeitsschutzgesetz regelt den Umgang mit Gefahrstoffen in der Gefahrstoffverordnung. Daraus ergeben sich bestimmte Pflichten des Arbeitgebers.
- Gefährdungsbeurteilung
- Schutzmaßnahmen nach dem STOP Prinzip
- Betriebsanweisungen erstellen
- Unterweisungen durchführen
- Dokumentation der Maßnahmen
Erweiternd zur Gefahrstoffverordnung werden technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) erstellt, welche den Stand der Technik abbilden und demnach rechtlich verbindlich sind. Im Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) werden TRGS werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt. Der AGS steht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter und es für die Regelung von Grenzwerten, die Lagerung von Gefahrstoffen und die Handhabung von CMR Stoffen findet die Beratung in verschiedenen Arbeitsgruppen statt. Die Mitglieder setzen sich aus folgenden Personen und Organisationen auseinander.
- Arbeitgeberverbände aus Industrie, Handwerk und Chemieunternehmen
- Gewerkschaften
- Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
- wissenschaftliche Vertreter der Toxikologie, Arbeitsmedizin oder Chemie
- Verträger der Länder- und Bundesbehörden z.B. BAuA
Bei der Arbeit in Unternehmen können weitere rechtliche Bereiche berührt werden. Bei der Entsorgung von Chemikalien kommt das Abfallrecht, das Wasserhaushaltsgesetz oder die Luftreinhaltung (Bundes-Immisionsschutzgesetz).
Gefährdungsbeurteilung
Die Berufsgenossenschaften und die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung beinhaltet folgende Schritte.
- Organisatorische Struktur: Verantwortliche und Arbeitsbereiche
- Gefährdung ermitteln: Physisch, Chemisch, Biologisch, Psychisch
- Risiko einschätzen: Wahrscheinlichkeit des Eintretens, Schadensausmaß
- Maßnahmen nach dem STOP Prinzip
- Substitution
- Technische Maßnahmen
- Organisatorische Regeln
- Persönliche Schutzausrüstung
- Dokumentation schriftlich
- Wirksamkeit prüfen und Maßnahmen aktualisieren bei Änderungen
Die Gefährdungen werden nach den Arbeitsbereichen weiter differenziert.
Physische Gefährdungen
- mechanisch
- thermisch
- elektrisch
- Lärm
- Vibration
- Strahlung
- Druck und Explosion
Chemische Gefährdungen
- Auf die menschliche Gesundheit: akut toxisch, Reizend, Ätzend,
- Physikalisch z.B. Brand- und Explosionsgefahr
- Auf die Umwelt
Chemische Gefährdungen können vielseitig und komplex sein. Von einem Stoff- und Stoffgemischen können verschiedene Gefährdungen gleichzeitig auftreten. Um einen Überblick über die Gefährdungen zu haben, werden Sicherheitsdatenblätter erstellt. Darin werden detailliert die Gefahren eines Stoffes aufgeführt und Schutzmaßnahmen empfohlen.
Sicherheitsdatenblätter müssen von allen Unternehmen bereitgestellt werden, die chemische Produkte herstellen, importieren und handeln. Es muss kostenlos und mit der Lieferung unaufgefordert bereitgestellt werden, als auch in der Amtssprache des Empfängerlandes verfasst werden.
Für Unternehmen, die mit Chemikalien arbeiten, ist es daher wichtig, alle dazugehörigen Sicherheitsdatenblätter zu sammeln und die Gefährdungen zu dokumentieren. Dementsprechend muss die Substitution geprüft und entsprechende Schutzmaßnahmen eingeleitet werden. Für die Übersichtlichkeit ist es daher wichtig, ein Chemikalienverzeichnis zu erstellen.
