PPWR im Fokus für kleine und mittelständische Unternehmen

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist eine im Jahr 2025 in Kraft getretene EU Verordnung mit weitreichenden Auswirkungen. Nur Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz von maximal 2 Mio. € sind von den Regularien ausgenommen. Seit dem 12. August 2026 gelten nun folgende Verschärfungen.

1. Gefährliche Chemikalien

Für Lebensmittelverpackungen gelten strenge Grenzwerte für PFAS-Substanzen. Ein Wert von 50 ppm für das Gesamtfluor und ein Wert von 25 ppb für nicht-polymere PFAS dürfen nicht überschritten werden. Schwermetalle wie Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom (100 mg/kg Summengrenzwert) werden strenger kontrolliert.

2. Dokumentationspflichten

Für Unternehmen, die Verpackungen herstellen oder erstmal in den Verkehr bringen, müssen für jeden Verpackungstyp eine EU-Konformitätserklärung erstellen und bereithalten. Die verwendeten Materialien und deren chemische Zusammensetzung müssen dokumentiert werden und die Einhaltung der Sicherheitsstandards gewährleistet sein.

3. Verantwortlichkeiten

Hersteller von leeren Verpackungen und Importeure gelten als Erzeuger und müssen die Schadstofffreiheit dokumentieren und nachweisen. Auch Online-Händler, die Versandverpackungen, Klebeband und Füllmaterialien nutzen, gelten als Hersteller. Außerdem sind Betreiber von Online-Marktplätzen verpflichtet, die teilnehmenden Händler zu überprüfen, ob eine ordnungsgemäße Registrierung im Verpackungsregister vorliegt.

Weitere Regulieren folgen 2028 mit der europaweiten Einführen von Piktogrammen zur Mülltrennung und Vorgaben zur Reduzierung des Leerraums in Verpackungen. Ab 2030 werden recyclingfähige Verpackungen verpflichtend und es gelten Mindestquoten für den Einsatz von Rezyklaten in Kunststoffverpackungen. Auch ein Verbot bestimmter Einweg-Kunststoffverpackungen ist geplant.

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