Balkonkraftwerk für alle

Vereinfachungen für kleine Solaranlagen, die auch als Balkonkraftwerke oder Steckersolar bezeichnet wird, sind im Solarpaket 1 bereits in Kraft getreten. Für Mieter und damit ein Großteil der deutschen Bevölkerung ist die Nutzung von Balkonkraftwerken mit hohen Hürden verbunden, da die Eigentümerversammlung über die Nutzung entscheidet. Änderungen sind aktuell nur über das Justizministerium möglich, welches bisher nicht erfolgt sind. Um das zu beschleunigen hat die AG Balkonsolar eine Petition gestartet

https://innn.it/recht-auf-solar

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